Finanzielle Hilfe Geld zum Leben

Wer nicht genug Geld zum Leben hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen (§7 SGB II) Geld vom Jobcenter bekommen:

  • Sie sind mind. 15 Jahre alt und max. 65/67 Jahre alt
  • Sie sind gesund und können mind. 3 Stunden am Tag arbeiten
  • Ihr Verdienst reicht nicht aus, um sich und Ihre Familie ernähren zu können

Sie möchten

  • erstmalig Leistungen beim Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz beantragen?
  • die Weiterbewilligung Ihrer SGB II Leistungen beantragen?
  • Leistungen anschließend oder ergänzend zu Ihrem Arbeitslosengeld I beantragen?

Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, helfen wir Ihnen mit

  • monatlichem Geld, dem sog. „Regelbedarf“
  • einmaligen Zahlungen, z.B. Wohnungsausstattung
  • Mehrbedarf, z.B. für Schwangere, Ausgaben für Bildung und Teilhabe

Bringen Sie bitte zu Ihrer Erstmeldung im Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz sofern zutreffend folgende Unterlagen mit:

(ggfls. für alle im Haushalt lebenden Personen)

  • gültiger Personalausweis 
  • Mietvertrag
  • Einkommensnachweise
  • Aufenthaltserlaubnis / Fiktionsbescheinigung + Arbeitserlaubnis
  • Freizügigkeitsbescheinigung EU (Ausnahme Polen) + Arbeitserlaubnis

Unsere Mitarbeitenden betreuen und beraten Sie umfassend bei Ihrer Antragstellung.

Sprechen Sie uns an - wir sind für Sie da!