Arbeitsgelegenheiten

Als AGH nach § 16d SGB II werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, in denen die Teilnehmenden zusätzliche im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten. Mit AGH sollen arbeitsmarktferne Menschen ihre Beschäftigungsfähigkeit erhalten bzw. wiedererlangen und Integrationsfortschritte erzielen.

AGH begründen kein Arbeitsverhältnis und stellen keine Gegenleistung für erbrachte Sozialleistungen dar. AGH sollen eine (soziale) Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen und als mittelfristige Brücke das Ziel einer Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen.

Die Maßnahme wird an 4 Standorten angeboten:

  • Mayen (Stadt Mayen, Verbandsgemeinde Vordereifel, Verbandsgemeinde Maifeld, Verbandsgemeinde Mendig)
  • Andernach (Stadt Andernach, Verbandsgemeinde Pellenz, Verbandsgemeinde Weißenthurm)
  • Bendorf (Stadt Bendorf, Verbandsgemeinde Vallendar)
  • Koblenz (Verbandsgemeinde Rhein-Mosel)