Online-Antrag SGB II - Bürgergeld
Hier haben Sie die Möglichkeit, den Antrag auf Bürgergeld direkt online zu stellen und weiter bearbeiten zu können.
Bitte nutzen Sie zur Orientierung das Erklärvideo am Ende der Seite.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach Ende der Antragstellung keine separate Bestätigung per Mail erhalten. Sie können sich den vollständig ausgefüllten Antrag auf der Bestätigungsseite des Online-Formulars selbst herunterladen und dabei die Antragsnummer merken. Gerne können Sie auch einen Screenshot von der Schlussseite als Ergänzung Ihrer Unterlagen erstellen.
ACHTUNG: Aufgrund von Wartungsarbeiten an der Antragsseite ist diese
am Mittwoch, den 19.11.2025 von 21:00-23:00 Uhr
nur teilweise erreichbar.
Innerhalb dieses Zeitfensters ist eine Antragstellung evtl. nicht möglich.
SGB II Bürgergeld – digital!
Vollständigen Erstantrag jetzt online stellen.
Nutzen Sie die Vorteile des Online-SGB II Bürgergeld-Antrags
› Bearbeiten Sie Ihren Erstantrag komplett zeit- und ortsunabhängig
› Speichern Sie Ihren SGB II Bürgergeld-Erstantrag um diesen zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen (E-Mail-Adresse notwendig). Für die Fortsetzung speichern Sie Ihre Zugangsdaten sicher ab.
Die Fortsetzung ist nur beim Erstantrag möglich (nicht bei Weiterbewilligung, Veränderungsmitteilung, Einmalige Leistungen)
› Der Online-Antrag spart Zeit und Portokosten
› Hohe Nutzerfreundlichkeit und intuitive Bedienung — Hilfetexte unterstützen Sie bei der Dateneingabe
› Ihre Angaben werden automatisch auf Vollständigkeit geprüft
Bitte achten Sie darauf, Ihre Daten korrekt einzugeben. Eine Verwechslung von Vor- und Nachname erzeugt in der Bearbeitung eine unnötige Verzögerung.
› Wichtige Informationen werden nur einmal und basierend auf den vorherigen Antworten abgefragt
› Alle Antragsdaten und Nachweise werden komplett online eingegeben und direkt per Computer oder Smartphone hochgeladen
Beachten Sie bitte: es können nur PDF-Dokumente hochgeladen werden. Nutzen Sie für eine Umwandlung in Standard-PDF frei verfügbare und kostenfreie Tools wie pdf24.org
(diese ermöglichen u.a. die Umwandlung aus z.B. Bildern wie jpg/png, die Reduzierung der Größe des PDF)
› Sichere Übermittlung der Daten an das Jobcenter
› Sie erhalten KEINE zusätzliche Bestätigung der Übermittlung des Antrags bzw. des Eingangs bei uns per Mail
Wenn Sie die Online-Dienste nutzen möchten, aber nicht wissen wie, machen Sie gerne bei unserem Projekt MYKonlineFIT! mit - wir helfen Ihnen weiter.
Weitere Hinweise
Neuer Online-Antrag Einmalige Leistungen und Darlehen
› Einmalige Leistungen nach dem SGB II und Darlehen auf Basis des SGB II beantragen
› Diese können nicht nur Personen beantragen, die bereits Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld) beziehen.
Die Leistungen können auch gewährt werden, wenn das eigene Einkommen für einen besonderen Bedarf (z.B. Erstausstattung bei Schwangerschaft) nicht ausreicht.
Das Darlehen kann beantragt werden, wenn eine besondere Notlage vorliegt (z.B. eine kaputte Waschmaschine), das eigene Vermögen zur Kostendeckung nicht ausreichend ist und die Kosten nicht über den Regelsatz abgegolten werden können.
Entsprechend der Lebenslage können die folgenden Leistungen beantragt werden
Schwangerschaft und Geburt
- Erstausstattung Geburt / Schwangerschaft
Hinweise:
Bei Schwangerschaft kann ab der 14. Schwangerschaftswoche eine Erstausstattung beantragt werden.
Leistungen der Erstausstattung bei Geburt können frühestens 3 Monate vor dem voraus. Geburtstermin gewährt werden.
Leistungen zum Wohnen und Umzug
Beantragung von:
- Erstausstattung für die Wohnung
- Nachzahlungen von Nebenkosten
- Übernahme von Umzugskosten
- Reparatur und Instandsetzung von selbst bewohntem Eigentum
- Übernahme von Energieschulden, Mietschulden und Mietkautionen
Beantragungsoptionen Bekleidung und Lebensmittel
- Beschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen
- Reparatur und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstung
- Erstausstattung Bekleidung
Darlehensleistungen auf Basis SGB II
- Darlehen wegen Einkommenserwartungen
- Darlehen wegen eines nicht abgedeckten vom Regelbedarf umfassten unabweisbaren Bedarfs (z.B. Brand, Diebstahl)