Bildungspaket
- Informationen, Fragen und Antworten -
Ja, es wird ein Grundstock der beiden Flyer „Leistungen für Schülerinnen und Schüler“ und „Leistungen für Kinder in Kindertageseinrichtungen“ an alle Schulen und Kindertageseinrichtungen im Landkreis Mayen-Koblenz übersandt (voraussichtlich bis Ende 1/2013). Darüber hinaus sind alle 8 Flyer und die dazugehörigen Anträge auf der Homepage des Jobcenters (https://www.jobcenter-myk.de/fuer-buergerinnenbuerger/bildungspaket.html) abrufbar, ebenso können alle Flyer beim Jobcenter kostenlos per E-Mail bestellt werden (jobcenter@kvmyk.de).
Nein, die Verantwortung für die Bearbeitung der vorliegenden Anträge liegt ausschließlich bei den Bewilligungsstellen, d. h. der Kreisverwaltung und dem Jobcenter. Die Kindergartenleitung kann als Multiplikator fungieren, in dem Eltern bei Antragstellung informiert werden u. a. auch durch die Aushändigung des Flyers „Leistungen für Kinder in Kindertageseinrichtungen“.
Ja, auch diese Kosten können übernommen werden, z. B. Besuch des Kasperle-theaters im Kindergarten.
Die Schulbedarfspauschale wird in Höhe von 30,00 € zum 01.02. und 70,00 € zum 01.08. für Schulmaterial bewilligt und grundsätzlich an die Eltern ausgezahlt. Sofern im Einzelfall Eltern die Gelder offensichtlich nicht für die Beschaffung von Schulmaterial verwenden, sollte ein entsprechender Hinweis an die Bewilligungsstelle (Kreisverwaltung oder Jobcenter) erfolgen. Dann könnte geprüft werden, ob zukünftig nicht zumindest ein Teilbetrag der Schulbedarfspauschale unmittelbar an die Schule gezahlt werden kann.
Die Preiserhöhung muss der Kreisverwaltung und dem Jobcenter schriftlich mitgeteilt werden, anschließend erfolgt die Berücksichtigung bei neuen Bewilligungen. Sofern vom Träger auch die Namen der betroffenen Kinder mitgeteilt werden können, kann eine Anpassung der Leistungen für das Mittagessen auch zeitnah bei bereits bewilligten (noch laufenden) Anträgen erfolgen.
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Einkommen der Eltern*
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Einkommen eines alleinerziehenden Elternteils
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ein Kind
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26.500 Euro
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22.750 Euro
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zwei Kinder
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30.250 Euro
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26.500 Euro
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drei Kinder
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34.000 Euro
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30.250 Euro
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vier Kinder
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37.750 Euro
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34.000 Euro
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zuzüglich jedes weiteren Kindes
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3.750 Euro
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3.750 Euro
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Sofern Lernförderung bewilligt wird, muss durch einen Elternteil des anspruchsberechtigten Kindes eine geeignete Person für die Lernförderung gesucht werden. Hinweise auf geeignete Personen könnten evtl. durch den Fachlehrer/in gegeben werden, in dessen Fach Lernförderung erforderlich ist. Darüber hinaus gibt es auf dem Markt verschiedene Bildungsträger, hierüber können bei Bedarf Informationen bei der Kreisverwaltung (Wohngeldstelle) und beim Jobcenter eingeholt werden.
Grundsätzlich bestätigt die Schule in einer Anlage zum Antrag auf Lernförderung, in welchem (Stunden- und Zeit-) Umfang Lernförderung erforderlich ist. Dem Grunde nach ist die Lernförderung des Bildungs- und Teilhabepaketes nur gedacht, kurzfristig zu behebende Schwächen auszugleichen, um den Sprung in die nächste Klassenstufe zu ermöglichen. Derzeit wird versucht, gezielt weitere Möglichkeiten der Lernförderung außerhalb des Bildungs- und Teilhabepaketes zusammenzustellen. Diese werden dann auch auf der Homepage des Jobcenters im Bereich Bildungspaket Lernförderung abgestellt.