Finanzielle Hilfe Förderung von Arbeitsverhältnissen nach dem Teilhabechancengesetz (THCG)

Am 01.01.2019 ist das neue Teilhabechancengesetz (THCG) in Kraft getreten.

Je nachdem ob ein Leistungsbezieher schon mindestens 2 Jahre arbeitslos ist oder mehr als 6 Jahre Arbeitslosengeld II bezieht, werden Arbeitsverhältnisse für die Dauer von 2 oder max. 5 Jahren mit 75 – 100 % der Lohnkosten bezuschusst.

Nähere Informationen geben Ihnen auch gerne unsere persönlichen Ansprechpartner im Stellenservice.

Kontakt zum persönlichen Ansprechpartner im Stellenservice auch per E-Mail: jc-stellenservice@kvmyk.de

In diesem Filmbeitrag wird erläutert, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Langzeitarbeitslosen hilft, wieder Anschluss auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt zu finden.