Für Arbeitgeber & Unternehmen Qualifizierungsberatung im Jobcenter Mayen-Koblenz

Die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter gewinnt immer mehr an Bedeutung!

Mit dem am 01.01.2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz haben Sie als Arbeitgeber die Chance, Ihren Beschäftigten eine Anpassung ihrer Qualifikation an die neuen Anforderungen der Arbeitswelt zu ermöglichen.

Wer kann gefördert werden?

  • geringqualifizierte Beschäftigte mit dem Ziel, direkt oder schrittweise einen Berufsabschluss zu erwerben, oder
  • Beschäftigte, denen im Rahmen einer Anpassungsfortbildung Fertigkeiten, Kenntnisse oder Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene Weiterbildungen hinausgehen.

Über die Voraussetzungen und den Umfang der Förderleistungen beraten wir Sie gerne!

Nähere Informationen geben Ihnen auch gerne unsere persönlichen Ansprechpartner im Stellenservice: