Die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter gewinnt immer mehr an Bedeutung!
Mit dem am 01.01.2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz haben Sie als Arbeitgeber die Chance, Ihren Beschäftigten eine Anpassung ihrer Qualifikation an die neuen Anforderungen der Arbeitswelt zu ermöglichen.
Wer kann gefördert werden?
Über die Voraussetzungen und den Umfang der Förderleistungen beraten wir Sie gerne!
Nähere Informationen geben Ihnen auch gerne unsere persönlichen Ansprechpartner im Stellenservice: JC-Stellenservice@kvmyk.de