Maßnahmen beim Arbeitgeber dienen zur Arbeitserprobung sowie Eignungsfeststellung und Kenntnisvermittlung.
WICHTIG: Anträge müssen vor Beginn einer Maßnahme bzw. vor Einstellung (das heißt: vor Abschluss des Arbeitsvertrages und vor dem Tag der Arbeitsaufnahme) gestellt werden.