Update 01.01.2021: Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Überbrückungshilfe III für die Monate Januar bis Juni 2021:
Der Umfang der Überbrückungshilfe wird erweitert. Statt bisher maximal 50.000 Euro pro Monat beträgt die neue Förderhöchstsumme bis zu 200.000 Euro pro Monat, in Einzelfällen bis zu 500.000 Euro. Damit sollen Fixkosten aufgefangen werden.
Es wird sich um einen steuerbaren Zuschuss handeln.
Die Antragstellung wird einige Wochen nach Programmstart, also erst im Jahr 2021, möglich sein.